NIS-2: Warum Cybersicherheit ab 2026 Pflicht für Softwareanbieter ist
Mit der NIS-2-Richtlinie verschärft die EU die Anforderungen an die IT- und Cybersicherheit deutlich. Ab 2025/2026 sind wesentlich mehr Unternehmen betroffen als bisher – darunter auch viele IT-Dienstleister, Softwareanbieter und Entwicklungsunternehmen.
NIS-2 verlangt nicht nur technische Schutzmaßnahmen, sondern einen systematischen Ansatz zur IT-Sicherheit: Risikomanagement, sichere Entwicklungsprozesse, regelmäßige Updates, Incident-Response-Pläne und klare Zuständigkeiten. Besonders relevant: Die Verantwortung liegt ausdrücklich auch auf Management-Ebene.
Für Softwareentwicklung bedeutet das:
Security muss von Anfang an mitgedacht werden – „Secure by Design“ und „Secure by Default“ werden zum Standard. Unsichere Schnittstellen, fehlende Updates oder unklare Verantwortlichkeiten können künftig nicht nur technische, sondern auch rechtliche Folgen haben.
NIS-2 macht deutlich: IT-Sicherheit ist kein Zusatz mehr, sondern integraler Bestandteil moderner Softwarequalität.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) – Offizielle Übersicht zur NIS-2-Richtlinie
https://www.bsi.bund.de/DE/Das-BSI/Auftrag/Gesetze-und-Verordnungen/NIS-2-Richtlinie/nis-2-richtlinie_node.html (BSI)

