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Technologie

Digitale Barrierefreiheit: Neue Anforderungen für Software ab 2026

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden digitale Produkte und Dienstleistungen in der EU ab 2025 schrittweise barrierefrei verpflichtend. Spätestens 2026 betrifft das viele Softwarelösungen, Web-Anwendungen und Kundenportale – auch im privaten Sektor.

Barrierefreiheit bedeutet dabei weit mehr als große Schrift oder Kontraste.
Software muss unter anderem mit Tastatur bedienbar sein, Screenreader unterstützen, verständliche Strukturen aufweisen und klare Rückmeldungen geben. Diese Anforderungen betreffen UI-Design, Entwicklung und Testing gleichermaßen.

Für Unternehmen ist Barrierefreiheit kein Randthema: Nicht barrierefreie Software kann künftig rechtliche Risiken, Ausschlüsse bei Ausschreibungen und unzufriedene Nutzer nach sich ziehen. Gleichzeitig verbessert barrierefreies Design die Benutzerfreundlichkeit.

Wer Barrierefreiheit frühzeitig in Entwicklungs- und Testprozesse integriert, spart Kosten und erhöht nachhaltig die Qualität digitaler Produkte.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und verpflichtet ab 28. Juni 2025 u. a. digitale Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit. (Bundesfachstelle Barrierefreiheit)

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